Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.05.2015 - 13a ZB 15.50006   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12270
VGH Bayern, 11.05.2015 - 13a ZB 15.50006 (https://dejure.org/2015,12270)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.05.2015 - 13a ZB 15.50006 (https://dejure.org/2015,12270)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Mai 2015 - 13a ZB 15.50006 (https://dejure.org/2015,12270)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,12270) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Asylrecht Afghanistan; Zuständigkeit zur Entscheidung über Asylantrag; Ablauf der Überstellungsfrist; subjektives Recht; fehlende Beschwer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Zuständigkeit zur Entscheidung über einen Asylantrag nach Ablauf der Überstellungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 27a; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Ermittlung der Zuständigkeit zur Entscheidung über einen Asylantrag nach Ablauf der Überstellungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.08.2008 - 7 C 7.08

    Bindungswirkung; Rechtskraft; tragende Gründe; Auslegung von Bescheid;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2015 - 13a ZB 15.50006
    Die Rechtskraftwirkung beschränkt sich dabei auf die vom Gericht aus dem festgestellten Tatbestand hergeleitete Rechtsfolge, mithin die geprüften Aufhebungsgründe (Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 90 Rn. 8, § 121 Rn. 21 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 8.12.1992 - 1 C 12.92 - BVerwGE 91, 256 = DVBl 1993, 258; Rennert in Eyermann, a.a.O., § 121 Rn. 19 ff. mit Verweis auf BVerwG, U.v. 7.8.2008 - 7 C 7.08 - BVerwGE 131, 346 = DVBl 2008, 1247).
  • BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2015 - 13a ZB 15.50006
    Es kann dahinstehen, ob § 27a AsylVfG auch dann anwendbar ist, wenn in Deutschland ein weiterer Asylantrag gestellt wird, nachdem ein Mitgliedstaat zugunsten des Asylbewerbers internationalen Schutz zuerkannt hat (verneinend etwa Marx, AsylVfG, 8. Aufl. 2014, § 27a Rn. 11, wonach die Rückführung dann nach Maßgabe bilateraler Rückübernahmeabkommen erfolge; vgl. auch BVerwG, U.v. 17.6.2014 - 10 C 7.13 - BVerwGE 150, 29 = NVwZ 2014, 1460).
  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2015 - 13a ZB 15.50006
    Die Rechtskraftwirkung beschränkt sich dabei auf die vom Gericht aus dem festgestellten Tatbestand hergeleitete Rechtsfolge, mithin die geprüften Aufhebungsgründe (Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 90 Rn. 8, § 121 Rn. 21 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 8.12.1992 - 1 C 12.92 - BVerwGE 91, 256 = DVBl 1993, 258; Rennert in Eyermann, a.a.O., § 121 Rn. 19 ff. mit Verweis auf BVerwG, U.v. 7.8.2008 - 7 C 7.08 - BVerwGE 131, 346 = DVBl 2008, 1247).
  • VGH Bayern, 30.03.2015 - 21 ZB 15.50025

    Asylverfahrensrecht (Äthiopien)

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2015 - 13a ZB 15.50006
    Diese Verpflichtung hat der ersuchte Mitgliedstaat gemäß Art. 18 Abs. 1 Buchst. b) bis d) Dublin III-VO nur dann, wenn der Asylbewerber sich während der Prüfung seines Antrags unerlaubt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhält, er seinen Antrag während der Prüfung zurückgezogen hat und in einem anderen Mitgliedstaat einen Antrag gestellt hat oder er sich unerlaubt in einem Mitgliedstaat aufhält, nachdem der zuständige Mitgliedstaat seinen Antrag abgelehnt hat (vgl. auch BayVGH, B.v. 30.3.2015 - 21 ZB 15.50025 - juris).
  • VGH Bayern, 27.03.2015 - 11 ZB 14.50060

    Asylrecht; Unzulässigkeit des Asylantrags; Unzuständigkeit der Bundesrepublik;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2015 - 13a ZB 15.50006
    Soweit die Beklagte mit Schreiben vom 27. April 2015 unter Hinweis auf eine Entscheidung des 11. Senats des Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 27.3.2015 - 11 ZB 14.50060 - juris) eine Beschwer deshalb für gegeben hält, weil sie im Fall einer möglichen Umdeutung kein Zweitantragsverfahren durchführen müsste, ergibt sich bereits deswegen nichts anderes, weil die im Zulassungsantrag gestellten Fragen auch dann keiner Klärung in einem Berufungsverfahren bedürften.
  • VG Braunschweig, 26.09.2017 - 7 A 338/16

    Abschiebungsanordnung; Abschiebungsverbot; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen;

    Der Regelung liegt die Überlegung zugrunde, dass der Mitgliedsstaat, der die Überstellung in den eigentlich zuständigen Mitgliedsstaat nicht zeitgemäß durchführt, die Folgen hiervon tragen muss (BayVGH, Beschluss vom 11.05.2015, - 13a ZB 15.50006 -, juris).
  • VGH Bayern, 20.07.2015 - 20 ZB 15.50039

    Berufungszulassung (abgelehnt); Ablauf der Überstellungsfristen nach den

    Dies gilt umso mehr, als vorliegend der Mitgliedstaat Italien weder auf das Aufnahmeersuchen noch auf eine Erinnerung des Bundesamts reagiert hat, mithin die Übernahmebereitschaft nicht positiv bekundet wurde." Diese Feststellung ist für den Übergang der Zuständigkeit ausreichend (vgl. auch BayVGH B.v. 11.5.2015 - 13a ZB 15.50006 - juris).
  • VG München, 06.06.2017 - M 9 S 17.50290

    Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist bei Kirchenasyl

    Die Regelung stützt sich auf die Überlegung, dass der Mitgliedstaat, der die Überstellung in den eigentlich zuständigen Mitgliedstaat nicht zeitgemäß durchführt, die Folgen tragen muss (BayVGH, B.v.11.05.2015 - 13a ZB 15.50006 -, juris Rn. 4f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht